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   OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19   

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https://dejure.org/2019,56308
OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19 (https://dejure.org/2019,56308)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.12.2019 - 9 U 52/19 (https://dejure.org/2019,56308)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Dezember 2019 - 9 U 52/19 (https://dejure.org/2019,56308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Behauptet fehlerhafte und nicht durch wirksame Einwilligung gerechtfertigte ärztliche Behandlung; Liposuktion der unteren Extremitäten; Unterschreiten des medizinischen Standards; Eingriffspezifisches Risiko

  • medizinrechtsiegen.de

    Aufklärungspflicht über die Gefahr von ärztlichen Behandlungsfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur therapeutischen Aufklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 14.07.2003 - 3 U 128/02

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei unterbliebener

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Sie sind vom Patienten zu beweisen (BGH NJW 2005, 1716; OLG Hamm VersR 2005, 837), ebenso ihre Ursächlichkeit für den Schaden.
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Wenn - wie hier - beim eigentlichen Behandlungsfehler (nicht ausreichende Thromboseprophylaxe) wie bei der - hier nur unterstellt gebotenen - Sicherungsaufklärung (kein Hinweis auf das Erfordernis ausreichender Thromboseprophylaxe) die Pflichtverletzung in einem Unterlassen besteht, so ist der Kausalitätsbeweis erst erbracht, wenn bei Hinzudenken der unterbliebenen Handlung (hier: ausreichende Thromboseprophylaxe/Hinweis auf deren Erfordernis) der Schaden (hier: Thrombose) nicht eingetreten wäre (vgl. BGH NJW 2012, 850, 851; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., Vorb. v. § 249 Rn. 51 mwNw).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08

    Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Unter der therapeutischen (Sicherungs-) Aufklärung sind die zur Sicherstellung des Behandlungserfolges notwendige Erteilung von Schutz- und Warnhinweisen zur Mitwirkung an der Heilung zu verstehen; dieser Bereich der Aufklärung gehört selbst zur geschuldeten fachgerechten ärztlichen Behandlung (BGH NJW 2009, 2820; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2007 - 1 U 18/07; Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. 117).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Die geschuldete Einwilligungsaufklärung erstreckt sich nur auf spezifisch dem Eingriff anhaftende Risiken (§ 630e Abs. 1 Satz 2 BGB: "Risiken der Maßnahme") und mithin nicht auf die Gefahr eines Behandlungsfehlers (vgl. BGH NJW 1985, 2193; 1992, 1558, 1559; OLG Düsseldorf ArztR 1989, 37; NJW 1991, 2968, 2969; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., aE).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH NJW 2010, 3230, 3231; vgl. BGHZ 90, 103 [106, 108] = NJW 1984, 1397; BGHZ 144, 1 [5] = NJW 2000, 1784).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1991 - 8 U 55/89

    Beweisrechtliche Folgen der Unterlassung gebotener Untersuchungen L

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Die geschuldete Einwilligungsaufklärung erstreckt sich nur auf spezifisch dem Eingriff anhaftende Risiken (§ 630e Abs. 1 Satz 2 BGB: "Risiken der Maßnahme") und mithin nicht auf die Gefahr eines Behandlungsfehlers (vgl. BGH NJW 1985, 2193; 1992, 1558, 1559; OLG Düsseldorf ArztR 1989, 37; NJW 1991, 2968, 2969; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., aE).
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH NJW 2010, 3230, 3231; vgl. BGHZ 90, 103 [106, 108] = NJW 1984, 1397; BGHZ 144, 1 [5] = NJW 2000, 1784).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH NJW 2010, 3230, 3231; vgl. BGHZ 90, 103 [106, 108] = NJW 1984, 1397; BGHZ 144, 1 [5] = NJW 2000, 1784).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
    Sie sind vom Patienten zu beweisen (BGH NJW 2005, 1716; OLG Hamm VersR 2005, 837), ebenso ihre Ursächlichkeit für den Schaden.
  • OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19

    Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung

    Unter der therapeutischen (Sicherungs-) Aufklärung sind die zur Sicherstellung des Behandlungserfolges notwendige Erteilung von Schutz- und Warnhinweisen zur Mitwirkung an der Heilung zu verstehen (z. B. der Hinweis, nach einer Operation für geraume Zeit bestimmte Bewegungen oder Tätigkeiten nicht oder in nur in bestimmter Art auszuführen); dieser Bereich der Aufklärung gehört selbst zur geschuldeten fachgerechten ärztlichen Behandlung (BGH NJW 2009, 2820; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2007 - 1 U 18/07; Beschl. v. 23.12.2019 - 9 U 52/19; Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. 117).
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